• Auftragsarbeiten

    I. Gel­tung 

    1. Die nachfol­genden allge­mein­en Liefer- und Geschäfts­bedin­gun­gen (im fol­genden AGB genan­nt) gel­ten für alle vom Foto­grafen durchge­führten Aufträge, Ange­bote, Liefer­ungen und Leistungen. 
    2. Sie gel­ten als ver­ein­bart mit Ent­ge­gen­nahme der Liefer­ung oder Leis­tung bzw. des Ange­bots des Foto­grafen durch den Kun­den, spä­testens jedoch mit der Annahme des Bild­ma­ter­i­als zur Veröffentlichung. 
    3. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schrift­lich binnen drei Werkta­gen zu erklären. Abweichenden Geschäfts­bedin­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abweichende Geschäfts­bedin­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Foto­graf diese schrift­lich anerkennt. 
    4. Die AGB gel­ten im Rah­men ein­er laufenden Geschäfts­bez­iehung auch ohne aus­drück­liche Ein­bez­iehung auch für alle zukün­fti­gen Aufträge, Ange­bote, Liefer­ungen und Leis­tun­gen des Foto­grafen, sofern nicht aus­drück­lich abweichende Regel­un­gen get­ro­f­fen werden.

    II. Auftrag­s­produk­tion­en 

    1. Soweit der Foto­graf Kos­ten­vor­an­schläge erstellt, sind diese unver­bind­lich. Tre­ten während der Produk­tion Kos­ten­er­höhun­gen ein, sind diese erst dann vom Foto­grafen anzuzei­gen, wenn erken­nbar wird, dass hier­durch eine über­s­chreit­ung der ursprüng­lich ver­an­sch­lagten Ges­amtkos­ten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgese­hene Produk­tion­szeit aus Gründen über­s­ch­rit­ten, die der Foto­graf nicht zu ver­tre­ten hat, so ist eine zusätz­liche Ver­gü­tung auf der Grundlage des ver­ein­barten Zeithon­or­ars bzw. in Form ein­er angemessen­en Erhöhung des Pauschal­hon­or­ars zu leisten. 
    2. Der Foto­graf ist berechtigt, Leis­tun­gen von Drit­ten, die zur Durch­führung der Produk­tion eingekauft wer­den müssen, im Namen und mit Voll­macht sow­ie für Rech­nung des Kun­den in Auftrag zu geben. 
    3. Vorbe­halt­lich ein­er ander­weit­i­gen Regel­ung wer­den die Auf­nah­men, die dem Kun­den nach Abschluss der Produk­tion zur Abnahme vorgelegt wer­den, durch den Foto­grafen ausgewählt. 
    4. Sind dem Foto­grafen inner­halb von zwei Wochen nach Abliefer­ung der Auf­nah­men keine schrift­lichen Män­gelrü­gen zugegan­gen, gel­ten die Auf­nah­men als ver­trags­gemäss und män­gel­frei abgenommen. 

    III. über­lassenes Bild­ma­ter­i­al (ana­log und digital) 

    1. Die AGB gel­ten für jeg­liches dem Kun­den über­lassenes Bild­ma­ter­i­al, gleich in welch­er Schaf­fensstufe oder in welch­er tech­nis­chen Form sie vorlie­gen. Sie gel­ten ins­beson­dere auch für elektron­isches oder digit­al über­mit­teltes Bildmaterial.
    2. Der Kunde erken­nt an, dass es sich bei dem vom Foto­grafen geliefer­ten Bild­ma­ter­i­al um urhe­ber­recht­lich geschützte Licht­b­ild­werke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urhe­ber­rechts­ge­setz handelt.
    3. Vom Kun­den in Auftrag gegebene Gestal­tungs­vorschläge oder Konzep­tion­en sind eigen­ständige Leis­tun­gen, die zu ver­güten sind.
    4. Das über­lassene Bild­ma­ter­i­al bleibt Eigentum des Foto­grafen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadens­er­satz hier­für geleistet wird.
    5. Der Kunde hat das Bild­ma­ter­i­al sorgfältig und pfleg­lich zu behan­deln und darf es an Dritte nur zu geschäftsin­ternen Zweck­en der Sich­tung, Aus­wahl und tech­nis­chen Ver­arbei­tung weitergeben.
    6. Reklam­a­tion­en, die den Inhalt der geliefer­ten Sendung oder Inhalt, Qual­ität oder Zus­tand des Bild­ma­ter­i­als betref­fen, sind inner­halb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Ander­en­falls gilt das Bild­ma­ter­i­al als ord­nungs­gemäss, ver­trags­gemäss und wie verzeich­net zugegangen.

    IV. Nutzung­s­rechte 

    1. Der Kunde erwirbt grundsätz­lich nur ein ein­faches Nutzung­s­recht zur ein­m­a­li­gen Ver­wendung. Ver­öf­fent­lichun­gen im Inter­net oder die Ein­stel­lung in digitale Daten­banken sind vorbe­halt­lich ander­weit­i­ger Ver­ein­bar­ungen zeit­lich begren­zt auf die Dauer der Ver­öf­fent­lichung­szeiträume des ents­prechenden bzw. eines ver­gleich­bar­en Printobjektes. 
    2. Aus­schliess­liche Nutzung­s­rechte, medi­en­bezo­gene oder räum­liche Exklus­ivrechte oder Sper­rfristen müssen geson­dert ver­ein­bart wer­den und bedin­gen ein­en Auf­sch­lag von mindes­tens 100% auf das jew­ei­lige Grundhonorar. 
    3. Mit der Liefer­ung wird ledig­lich das Nutzung­s­recht über­tra­gen für die ein­m­a­lige Nutzung des Bild­ma­ter­i­als zu dem vom Kun­den angegeben­en Zweck und in der Pub­lika­tion und in dem Medi­um oder Dat­en­träger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftrag­ser­teilung ergibt. Im Zweifels­fall ist massgeb­lich der Nutzung­szweck, für den das Bild­ma­ter­i­al aus­weis­lich des Liefer­scheins oder der Versandad­resse zur Ver­fü­gung ges­tellt worden ist. 
    4. Jede über Zif­fer 3. hin­aus­ge­hende Nutzung, Ver­wer­tung, Ver­vielfäl­ti­gung, Ver­breit­ung oder Ver­öf­fent­lichung ist hon­or­arp­f­lichtig und bedarf der vorheri­gen aus­drück­lichen Zus­tim­mung des Foto­grafen. Das gilt ins­beson­dere für:
      · eine Zweitver­wer­tung oder Zweitver­öf­fent­lichung, ins­beson­dere in Sam­mel­bänden, produkt­beg­leitenden Prospek­ten, bei Wer­be­mass­nah­men oder bei son­sti­gen Nachdruck­en, jeg­liche Bearbei­tung, änder­ung oder Umgestal­tung des Bild­ma­ter­i­als,
      · die Digit­al­is­ier­ung, Speicher­ung oder Dupliz­ier­ung des Bild­ma­ter­i­als auf Dat­en­trägern aller Art (z.B. mag­net­ische, optische, mag­neto­optische oder elektron­is­che Trä­germedi­en wie CD-ROM, DVD, Fest­plat­ten, Arbeitsspeich­er, Mik­rofilm etc.), soweit dieses nicht nur der tech­nis­chen Ver­arbei­tung und Ver­wal­tung des Bild­ma­ter­i­als gem. Ziff.III 5. AGB dient, jeg­liche Ver­vielfäl­ti­gung oder Nutzung der Bild­daten auf digitalen Dat­en­trägern, jeg­liche Auf­nahme oder Wieder­gabe der Bild­daten im Inter­net oder in Online-Daten­banken oder in ander­en elektron­is­chen Archiven (auch soweit es sich um interne elektron­is­che Archive des Kun­den han­delt), 
      · die Weit­er­gabe des digit­al­is­ier­ten Bild­ma­ter­i­als im Wege der Daten­fernüber­tra­gung oder auf Dat­en­trägern, die zur öffent­lichen Wieder­gabe auf Bild­schir­men oder zur Her­stel­lung von Hard­cop­ies geeignet sind. 
    5. Ver­än­der­ungen des Bild­ma­ter­i­als durch Foto-Com­pos­ing, Mont­age oder durch elektron­is­che Hil­f­s­mit­tel zur Erstel­lung eines neuen urhe­ber­recht­lich geschützten Werkes sind nur nach vorheri­ger schrift­lich­er Zus­tim­mung des Foto­grafen und nur bei Ken­nzeich­nung mit (M) gest­at­tet. Auch darf das Bild­ma­ter­i­al nicht abgezeich­net, nachges­tellt foto­grafiert oder ander­weit­ig als Motiv ben­utzt werden. 
    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm einger­äumten Nutzung­s­rechte ganz oder teil­weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochter­un­terneh­men, zu über­tra­gen. Jeg­liche Nutzung, Wieder­gabe oder Weit­er­gabe des Bild­ma­ter­i­als ist nur gest­at­tet unter der Voraus­set­zung der Anbrin­g­ung des vom Foto­grafen vorgegeben­en Urheberver­merks in zweifels­freier Zuord­nung zum jew­ei­li­gen Bild. 
    7. Die Ein­räu­mung der Nutzung­s­rechte steht unter der auf­schiebenden Bedin­gung der voll­ständi­gen Bezahlung sämt­lich­er Zahlung­sans­prüche des Foto­grafen aus dem jew­ei­li­gen Vertragsverhältnis. 

    V. Haf­tung 

    1. Der Foto­graf übern­im­mt keine Haf­tung für die Ver­let­zung von Recht­en abge­bil­de­ter Per­son­en oder Objekte, es sei denn, es wird ein ents­prechend unterzeich­netes Release-For­mu­lar beige­fügt. Der Erwerb von Nutzung­s­recht­en über das foto­grafis­che Urhe­ber­recht hinaus, z. B. für abge­bil­dete Werke der bildenden oder ange­wandten Kunst sow­ie die Ein­holung von Ver­öf­fent­lichungs­genehmi­gun­gen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kun­den. Der Kunde trägt die Ver­ant­wor­tung für die Betextung sow­ie die sich aus der konkre­ten Ver­öf­fent­lichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
    2. Ab dem Zeit­punkt der ord­nungs­gemässen Liefer­ung des Bild­ma­ter­i­als ist der Kunde für dessen sachgemässe Ver­wendung verantwortlich.

    VI. Hon­or­are 

    1. Es gilt das ver­ein­barte Hon­or­ar. Das Hon­or­ar ver­steht sich zuzüg­lich der jew­eils gülti­gen Mehrwertsteuer.
    2. Mit dem ver­ein­barten Hon­or­ar wird die ein­m­a­lige Nutzung des Bild­ma­ter­i­als zu dem ver­ein­barten Zweck gemäss Ziff. IV. 3 abgegolten.
    3. Durch den Auftrag anfal­lende Kos­ten und Aus­la­gen (z.B. Mater­i­al- und Laborkos­ten, Mod­ell­hon­or­are, Kos­ten für erforder­liche Requis­iten, Reisekos­ten, erforder­liche
      Spesen etc.) sind nicht im Hon­or­ar enthal­ten und gehen zu Lasten des Kunden.
    4. Der Hon­or­arans­pruch ist bei Abliefer­ung der Auf­nahme fäl­lig. Wird eine Produk­tion in Teilen abgeliefert, so ist das ents­prechende Teil­hon­or­ar mit jew­ei­li­ger
      Liefer­ung fäl­lig. Der Foto­graf ist berechtigt, bei Produk­tion­saufträ­gen Absch­lag­szahlun­gen ents­prechend dem jew­eils erbracht­en Leis­tung­sum­fang zu verlangen.
    5. Das Hon­or­ar gemäss VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zah­len, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild­ma­ter­i­al nicht ver­öf­fent­licht wird. Bei Ver­wendung der Auf­nah­men als Arbeits­vor­lage für Lay­out- und Präsent­a­tion­szwecke fällt vorbe­halt­lich ein­er abweichenden Ver­ein­bar­ung ein Hon­or­ar von mindes­tens EURO 75,00 pro Auf­nahme an.
    6. Eine Aufrech­nung oder die Aus­übung des Zurück­be­hal­tung­s­rechts ist nur mit unbe­stritten­en oder recht­skräftig fest­ges­tell­ten For­der­ungen des Kun­den zulässig. Zulässig ist aus­ser­dem die Aufrech­nung mit bestritten­en aber entscheidung­s­re­ifen Gegenforderungen.

    VII. Rück­gabe des Bildmaterials 

    1. Ana­loges Bild­ma­ter­i­al ist in der geliefer­ten Form unverzüg­lich nach der Ver­öf­fent­lichung oder der ver­ein­barten Nutzung, spä­testens jedoch 3 Mon­ate nach dem Liefer­datum, unaufge­fordert zurück­zusenden; beizufü­gen sind zwei Belegex­em­plare. Eine Ver­länger­ung der 3‑Monatsfrist bedarf der schrift­lichen Genehmi­gung des Fotografen.
    2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätz­lich zu löschen bzw. sind die Dat­en­träger zu ver­nicht­en. Der Foto­graf haftet nicht für den Best­and und/oder die Mög­lich­keit ein­er erneu­ten Liefer­ung der Daten.
    3. über­lässt der Foto­graf auf Anfor­der­ung des Kun­den oder mit dessen Ein­ver­ständ­nis Bild­ma­ter­i­al ledig­lich zum Zwecke der Prü­fung, ob eine Nutzung oder Ver­öf­fent­lichung in Betracht kom­mt, hat der Kunde ana­loges Bild­ma­ter­i­al spä­testens inner­halb eines Mon­ats nach Erhalt zurück­zugeben, sofern auf dem Liefer­schein keine andere Frist ver­merkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Dat­en­träger zu ver­nicht­en oder zurück­zugeben. Eine Ver­länger­ung dieser Frist ist nur wirk­sam, wenn sie vom Foto­grafen schrift­lich bestätigt worden ist.
    4. Die Rück­sendung des Bild­ma­ter­i­als erfol­gt durch den Kun­den auf dessen Kos­ten in branchenüb­lich­er Ver­pack­ung. Der Kunde trägt das Risiko des Ver­lusts oder der Beschädi­gung während des Trans­ports bis zum Eingang beim Fotografen.

    VIII. Ver­tragsstrafe, Schadensersatz 

    1. Bei jeg­lich­er unberechtigten (ohne Zus­tim­mung des Foto­grafen erfol­gten) Nutzung, Ver­wendung, Wieder­gabe oder Weit­er­gabe des Bild­ma­ter­i­als ist für jeden Ein­zel­fall eine Ver­tragsstrafe in Höhe des fün­f­fachen Nutzung­s­hon­or­ars zu zah­len, vorbe­halt­lich weit­erge­hender Schadensersatzansprüche.
    2. Bei unter­lassenem, unvoll­ständi­gem, falsch plat­zier­tem oder nicht zuord­nungs­fähi­gem Urheberver­merk ist ein Auf­sch­lag in Höhe von 100 % auf das ver­ein­barte bzw. übliche Nutzung­s­hon­or­ar zu zahlen.

    IX. Allge­meines 

    1. Es gilt das Recht der Bundes­rep­ub­lik Deutsch­land als ver­ein­bart, und zwar auch bei Liefer­ungen ins Ausland.
    2. Neben­abre­den zum Ver­trag oder zu diesen AGB bedür­fen zu ihr­er Wirk­samkeit der Schriftform.
    3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirk­samkeit ein­er oder mehr­er­er Bestim­mun­gen dieser AGB ber­ührt nicht die Wirk­samkeit der übri­gen Bestim­mun­gen. Die Parteien ver­p­f­licht­en sich, die ungültige Bestim­mung durch eine sinnent­s­prechende wirk­same Bestim­mung zu erset­zen, die der angestrebten Regel­ung wirtschaft­lich und jur­istisch am näch­sten kommt.
    4. Erfül­lung­sort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohns­itz des Fotografen.

    Online-Shop

    Umtausch sow­ie Rück­gabe sind aus­geschlossen. Die Liefer­ung kann bis zu 20 Tagen in Ans­pruch neh­men. Edi­tion­snum­mer ents­prechend Vorrat.