Allgemeine GeschÀftsbedingungen

Auftragsarbeiten

I. Geltung 

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und GeschĂ€ftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten fĂŒr alle vom Fotografen durchgefĂŒhrten AuftrĂ€ge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spĂ€testens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. 
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklĂ€ren. Abweichenden GeschĂ€ftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende GeschĂ€ftsbedingungen des Kunden erlangen keine GĂŒltigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. 
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden GeschĂ€ftsbeziehung auch ohne ausdrĂŒckliche Einbeziehung auch fĂŒr alle zukĂŒnftigen AuftrĂ€ge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrĂŒcklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen 

  1. Soweit der Fotograf KostenvoranschlĂ€ge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten wĂ€hrend der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine ĂŒberschreitung der ursprĂŒnglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus GrĂŒnden ĂŒberschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusĂ€tzliche VergĂŒtung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. 
  2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur DurchfĂŒhrung der Produktion eingekauft werden mĂŒssen, im Namen und mit Vollmacht sowie fĂŒr Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. 
  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewĂ€hlt. 
  4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen MĂ€ngelrĂŒgen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemĂ€ss und mĂ€ngelfrei abgenommen. 

III. ĂŒberlassenes Bildmaterial (analog und digital) 

  1. Die AGB gelten fĂŒr jegliches dem Kunden ĂŒberlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch fĂŒr elektronisches oder digital ĂŒbermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschĂŒtzte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene GestaltungsvorschlĂ€ge oder Konzeptionen sind eigenstĂ€ndige Leistungen, die zu vergĂŒten sind.
  4. Das ĂŒberlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfĂŒr geleistet wird.
  5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfÀltig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschÀftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
  6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, QualitÀt oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemÀss, vertragsgemÀss und wie verzeichnet zugegangen.

IV. Nutzungsrechte 

  1. Der Kunde erwirbt grundsĂ€tzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der VeröffentlichungszeitrĂ€ume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes. 
  2. Ausschliessliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder rĂ€umliche Exklusivrechte oder Sperrfristen mĂŒssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. 
  3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht ĂŒbertragen fĂŒr die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder DatentrĂ€ger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den UmstĂ€nden der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist massgeblich der Nutzungszweck, fĂŒr den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur VerfĂŒgung gestellt worden ist. 
  4. Jede ĂŒber Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, VervielfĂ€ltigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrĂŒcklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere fĂŒr:
    · eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in SammelbÀnden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemassnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Ànderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    · die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf DatentrĂ€gern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische TrĂ€germedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient, jegliche VervielfĂ€ltigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen DatentrĂ€gern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), 
    · die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der DatenfernĂŒbertragung oder auf DatentrĂ€gern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. 
  5. VerĂ€nderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschĂŒtzten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit (M) gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. 
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingerĂ€umten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu ĂŒbertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. 
  7. Die EinrĂ€umung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollstĂ€ndigen Bezahlung sĂ€mtlicher ZahlungsansprĂŒche des Fotografen aus dem jeweiligen VertragsverhĂ€ltnis. 

V. Haftung 

  1. Der Fotograf ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefĂŒgt. Der Erwerb von Nutzungsrechten ĂŒber das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. fĂŒr abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trĂ€gt die Verantwortung fĂŒr die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden SinnzusammenhĂ€nge.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemĂ€ssen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde fĂŒr dessen sachgemĂ€sse Verwendung verantwortlich.

VI. Honorare 

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zuzĂŒglich der jeweils gĂŒltigen Mehrwertsteuer.
  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemÀss Ziff. IV. 3 abgegolten.
  3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten fĂŒr erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche
    Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fÀllig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger
    Lieferung fÀllig. Der Fotograf ist berechtigt, bei ProduktionsauftrÀgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  5. Das Honorar gemĂ€ss VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage fĂŒr Layout- und PrĂ€sentationszwecke fĂ€llt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
  6. Eine Aufrechnung oder die AusĂŒbung des ZurĂŒckbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskrĂ€ftig festgestellten Forderungen des Kunden zulĂ€ssig. ZulĂ€ssig ist ausserdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VII. RĂŒckgabe des Bildmaterials 

  1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzĂŒglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spĂ€testens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurĂŒckzusenden; beizufĂŒgen sind zwei Belegexemplare. Eine VerlĂ€ngerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
  2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsĂ€tzlich zu löschen bzw. sind die DatentrĂ€ger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht fĂŒr den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
  3. ĂŒberlĂ€sst der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen EinverstĂ€ndnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der PrĂŒfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spĂ€testens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurĂŒckzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die DatentrĂ€ger zu vernichten oder zurĂŒckzugeben. Eine VerlĂ€ngerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestĂ€tigt worden ist.
  4. Die RĂŒcksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenĂŒblicher Verpackung. Der Kunde trĂ€gt das Risiko des Verlusts oder der BeschĂ€digung wĂ€hrend des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz 

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist fĂŒr jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fĂŒnffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender SchadensersatzansprĂŒche.
  2. Bei unterlassenem, unvollstĂ€ndigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfĂ€higem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. ĂŒbliche Nutzungshonorar zu zahlen.

IX. Allgemeines 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedĂŒrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berĂŒhrt nicht die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungĂŒltige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nĂ€chsten kommt.
  4. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

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Umtausch sowie RĂŒckgabe sind ausgeschlossen. Die Lieferung kann bis zu 20 Tagen in Anspruch nehmen. Editionsnummer entsprechend Vorrat.